seit 1907 BESTATTERMEISTERBETRIEB
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Bestattungsformen: Erdbestattung

Die Erdbestattung, ist immer noch die häufigste Bestattungsform in Deutschland, auch wenn die Zahl der Feuerbestattungen deutlich zugenommen haben. Die Erdbestattung ist zudem auch die älteste Bestattungsart. Der Verstorbene wird in einen Sarg gebettet und auf einem Friedhof beigesetzt. Der Sarg muss aus einem Material sein, dass sich im Lauf vieler Jahre umweltverträglich im Erdboden zersetzt. In der Regel ist ein solcher Sarg aus Holz. Vor der Beisetzung findet oft eine Trauerfeier in einer Kirche, in der Friedhofskapelle oder direkt am Grab statt.

 

Folgende Grabarten stehen bei einer Erdbestattung in der Regel zur Verfügung:

Wahlgrab: Das Grab bei einer Erdbestattung kann entweder als Wahlgrab oder Reihengrab gewählt werden. Bei einem Wahlgrab haben die Angehörigen die Möglichkeit, Lage und Größe des Grabs zu wählen und das Nutzungsrecht für dieses nach Ablauf der ersten festgeschriebenen Jahre optional zu verlängern. Zudem können in einem Wahlgrab in der Regel auch zusätzliche Urnen der Familie beigesetzt werden. Auf den Mülheimer Friedhöfen können z.B. in ein einstelliges Wahlgrab zusätzlich noch bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Wichtig ist hierbei immer, dass bei jeder erneuten Zubeerdigung die Ruhezeit, also die Dauer des Grabfortbestandes, 25 Jahre betragen müssen. Unter Umständen muss die Dauer der Grabnutzung bei einer Zubeerdigung um die nötige Anzahl von Jahren aufgestockt werden. Wahlgräber gibt es von 1-stellig bis mehrstellig, auch als gemauerte Gruften und wie auf dem Mülheimer Hauptfriedhof als mehrstellige Waldgräber unter hohen alten Bäumen.

Reihengrab: Bei einem Reihengrab gibt es nicht so viele Varianten und Möglichkeiten. Doch dafür sind die Kosten dieser Grabart deutlich günstiger als die Kosten für ein Wahlgrab. Die Lage eines Reihengrabes kann man sich auf Mülheimer Friedhöfen nicht aussuchen. Es gibt immer ein aktuelles Feld, auf dem die Gräber der Reihe nach belegt werden. Daher auch der Name dieser Grabart. Es handelt sich um ein einstelliges Grab, dessen Nutzungsdauer über 25 Jahre geht und nicht verlängert werden kann.

Anonymes Grab: Auch bei der Erdbestattung gibt es die Möglichkeit, einen Verstorbenen anonym bestatten zu lassen. Hier entfällt die Grabpflege für Angehörige und es gibt auch nicht Möglichkeit einen Grabstein aufstellen zu lassen oder Blumen zu pflanzen. Auf vielen Friedhöfen gibt es jedoch eine zentrale Ablagestelle für die anonymen Gräber. Je nach Friedhof und Friedhofssatzung können Angehörige bei der Beisetzung in ein anonymes Grab dabei sein oder auch nicht. Das kommt immer auf die jeweiligen Bedingungen des Friedhofes für diese Grabart an.

Rasengrab: Alternativ bieten nun einige Friedhöfe sogenannte Rasengräber. Das sind Grabstätten, die nach der Beisetzung, bei der die Angehörigen dabei sein können, eingesäht und als Rasenfläche vom Friedhof gepflegt werden. Hier besteht in der Regel die Erlaubnis, eine Grabplatte mit dem Namen des Verstorbenen legen zu lassen. Die Grabpflege für Angehörige entfällt, doch der Verstorbene behält auch nach dem Tod seinen Namen und die Trauernden einen konkreten Ort zu dem sie gehen können.

 

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- eine Heiratsurkunde mit Geburtseintrag

- eine Sterbeurkunde, wenn der Ehepartner bereits verstorben ist

- das Scheidungsurteil bei Geschiedenen

- die Geburtsurkunde bei Ledigen

  • Personalausweis
  • Rentenanpassungsbescheid 
  • oder die Renten-Nummer bzw. die Werks-Renten-Nummer
  • Unterlagen über Pensionen und/ oder betriebliche Altersversorgungen
  • Krankenkassenscheckkarte
  • Originale von Versicherungspolicen
  • Mitgliedsbücher von Sterbekassen und Nachbarschaftshilfen 
  • Erwerbsurkunde der Grabstelle, wenn vorhanden
  • beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden (z.B. der Heiratsurkunde und oder der Geburtsurkunde)

 

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