seit 1907 BESTATTERMEISTERBETRIEB
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Bestattungsformen: Feuerbestattung

Urnenbeisetzung - Rasche Bestattungen



Die Feuerbestattung, auch als Kremation oder Einäscherung bezeichnet, ist in Mitteleuropa bereits seit der Bronzezeit bekannt. Heutzutage wird der Verstorbene zunächst in einen Sarg gebettet und anschließend in diesem in einem Krematorium verbrannt. Die Asche des Verstorbenen wird von Krematoriumsmitarbeitern in eine Urne gefüllt, die dann beigesetzt wird. Vor der Feuerbestattung müssen die Angehörigen des Verstorbenen bestätigen, dass die Verbrennung der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war, wenn dieser das nicht zu seinen Lebzeiten selber schriftlich festgehalten hat. Vor jeder Einäscherung findet eine so genannte zweite Leichenschau statt, um zu überprüfen, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist. Gerade bei der Feuerbestattung gibt es mittlerweile eine Vielzahl von unterschiedlichsten Grab- und Beisetzungsarten. In Deutschland besteht für Urnen ein Friedhofszwang. Die Mitnahme einer Urne nach Hause ist nur bis zum Termin der Beisetzung auf einem Friedhof erlaubt. Im benachbarten Ausland sieht das anders aus. In Holland ist es durchaus erlaubt, die Asche von Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Alternativ zum klassischen Friedhof ist es bei uns in Deutschland lediglich möglich auf See beigesetzt zu werden oder zu den Füßen eines Baumes in einem ausgewiesenen RuheForst oder FriedWald oder in einer Urnenkirche, bzw. einem Kolumbarium.

 

Folgende Grabarten sind bei der Feuerbestattung auf den meisten hiesigen Friedhöfen möglich:

 

Urnenwahlgrab:

Das Urnenwahlgrab ist ähnlich wie das Wahlgrab zur Erdbestattung ein Grab, dessen Lage man sich aussuchen kann. In Mülheim ist es ein 4-stelliges Grab, in dem bis zu 4 Urnen einer Familie beigesetzt werden können. Das Grab läuft über 30 Jahre und kann immer wieder verlängert werden. Auch hier müssen 25 Jahre Ruhezeit gewährleistet sein, wenn erneut eine Urne beigesetzt werden soll.

Urnenreihengrab:

Bei dieser Grabart kann man sich die Lage nicht aussuchen. Auch das Urnenreihengrab wird der Reihe nach auf dem gerade aktuellen Beisetzungsfeld belegt. Es ist ein einstelliges Grab, das über 25 Jahre läuft und nicht verlängert werden kann. Es ist in der Regel wesentlich günstiger als ein Urnenwahlgrab.

Anonymes Urnengrab:

Bei der anonymen Bestattung dürfen die Angehörigen in Mülheim nicht dabei sein und erfahren auch später nicht den genauen Beisetzungsort. Laut Friedhofssatzung hat die Stadt Mülheim die freie Entscheidung, auf welchem der Mülheimer Friedhöfe in welchem Grab beigesetzt wird. Beschränkte sich die Beisetzung der anonymen Urnen vor Satzungsänderung auf den Altstadtfriedhof, muss das nun nicht mehr der Fall sein.

Es gibt durchaus Friedhöfe außerhalb Mülheims, wo die Anwesenheit von Angehörigen bei der Beisetzung möglich ist. Sprechen Sie uns ruhig darauf an - wir helfen Ihnen gerne weiter.

Urnenrasengrab:

Wie schon bei der Erdbestattung gibt es auch bei der Feuerbestattung auf einigen Friedhöfen die Möglichkeit eines Rasengrabes. Das sind Grabstätten, die nach der Beisetzung, bei der die Angehörigen dabei sein können, eingesäht und als Rasenfläche vom Friedhof gepflegt werden. Hier besteht in der Regel die Erlaubnis, eine Grabplatte mit dem Namen des Verstorbenen legen zu lassen. Die Grabpflege für Angehörige entfällt, doch der Verstorbene behält auch nach dem Tod seinen Namen und die Trauernden einen konkreten Ort zu dem sie gehen können.

Baumbestattung und Familienbäume auf dem Mülheimer Hauptfriedhof:

Diese Bestattungsart zu den Füßen eines Baumes richtet sich an naturverbundene Menschen, die sich von den klassischen Grabarten nicht angesprochen fühlen und eine Alternative zur anonymen Bestattung suchen. Die Namen der Verstorbenen finden sich hier auf einem zentralen Gedenkstein wieder.

Urnengemeinschaftsgrab:

Diese, auf Mülheimer Friedhöfen noch recht junge Grabart, wurde sehr gut angenommen. Auf dem Mülheimer Hauptfriedhof und dem Styrumer Friedhof sind mittlerweile eine ganze Reihe dieser Gräber entstanden. Es handelt sich immer jeweils um ein Grabfeld, in etwa in der Größe eines einstelligen Wahlgrabes. In dieses Feld werden nach und nach 16 Urnen beigesetzt. Eine jede an ihren Platz. Angehörige können ganz normal bei der Beisetzung dabei sein und kennen die genaue Stelle, an der ihr Verstorbener beigesetzt wurde. Das Grab läuft über 25 Jahre. Die Grabpflege ist im Kaufpreis enthalten, ebenso die Inschrift des Namen des Verstorbenen auf dem Grabstein, der in der Mitte der Grabstelle aufgestellt wird. Verlängerungen sind jedoch nicht möglich.

Stelen/ Urnenkammern:

In Mülheim auf dem Dümptener Friedhof und dem Broicher Friedhof gibt es Urnen-Stelen, das sind Säulen, mit bis zu vier übereinanderliegenden Urnenkammern, in die jeweils bis zu 3 Urnen einer Familie beigesetzt werden können und breitere Urnenwände mit einer größeren Anzahl eben solcher Urnenkammern. Soweit ausreichend vorhanden, kann man sich die Urnenkammer aussuchen. Man erwirbt sie für 30 Jahre und kann optional immer wieder verlängern. Auch hier ist es wichtig zu bedenken, dass wenn zubeerdigt wird, auch hier die Mindestruhezeit einer Urne bei 25 Jahren liegt und die entsprechende Anzahl von Jahren nachgekauft werden muss, damit diese 25 Jahre Ruhezeit gewährleistet sind. Eine Grabpflege entfällt. Die Grabplatte, die die Urnenkammer verschließt, kann individuell von einem Steinmetz mit Namen, Daten und Motiven versehen werden.

Waldurnengrabstätten:

Sie stellen ein Angebot für Familien dar, die eine sehr represäntative Grablage und exponierte Größe bevorzugen. Waldurnengräber gibt es auf den Friedhofen Broich udn Speldorf und auf dem Hauptfried.

Buchenurnenhain auf dem Mülheimer Hauptfriedhof:

Im Buchenurnenhain finden Verstorbene in einer neu angelegtebn Rasenfläche im Traufbereich von 2 wunderschönen Taruerbuchen ihre letzte Ruhe. Die Namen der Verstorbenen werden auf zwei großen Gemeinschaftsgrabmälern verewigt. Auch diese Grabart ist Grabpflegefrei - aber nichr anonym.

Urnenkirchen/ Kolumbarien

Mittlerweile gibt es auch einige Kirchen, die zu Urnenkirchen umgewidmet wurden. Hier in Mülheim ist es zum Beispiel die Auferstungskirche an der Tiegelstraße in Mülheim-Dümpten. Dort wurden Urnenwände gebaut, in die Urnen beigesetzt werden können. Zusätzlich entstehen zurzeit in ganz Deutschland noch weitere Kolumbarien in denen Urnenbeisetzung jenseits von Friedhöfen möglich sein werden.

Baumbestattungen:

Auf einigen Friedhöfen gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit, sich zu den Füßen eines Baumes bestatten zu lassen. Auch hier entfällt die Grabpflege für Angehörige, bleibt dennoch ein Ort, an dem man dem Verstorbenen nahe sein kann.

Wem das nicht naturnah genug ist, kann sich für die Beisetzung in einem FriedWald oder einem RuheForst entscheidenbzw, nur ca. 60 km von Mülheim entfernt, der Bestattungswald in Venlo. Das sind richtige Waldgebiete, die zu Bestattungswäldern umgewidmet worden sind, wo man zu den Füßen eines Gemeinschaftsbaumes oder eines Familienbaumes beigesetzt werden kann. Bei der Beisetzung können die Angehörigen anwesend sein, die Lage des Waldgrabes ist bekannt und auch gekennzeichnet. Die Grabpflege übernimmt die Natur. Im Rahmen eines Waldspazierganges kann man seinem Verstorbenen nahe sein. Wird der Baum zerstört, z.B. durch Sturm oder einen Blitzeinschlag, so wieder durch einen gleichwertigen jungen Baum ersetzt. Durch einen solchen Wald darf keine Straße gebaut werden. Es ist sozusagen auch ein Stück aktiven Naturschutzes.

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- eine Heiratsurkunde mit Geburtseintrag

- eine Sterbeurkunde, wenn der Ehepartner bereits verstorben ist

- das Scheidungsurteil bei Geschiedenen

- die Geburtsurkunde bei Ledigen

  • Personalausweis
  • Rentenanpassungsbescheid 
  • oder die Renten-Nummer bzw. die Werks-Renten-Nummer
  • Unterlagen über Pensionen und/ oder betriebliche Altersversorgungen
  • Krankenkassenscheckkarte
  • Originale von Versicherungspolicen
  • Mitgliedsbücher von Sterbekassen und Nachbarschaftshilfen 
  • Erwerbsurkunde der Grabstelle, wenn vorhanden
  • beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden (z.B. der Heiratsurkunde und oder der Geburtsurkunde)

 

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