- falls kein Familienbuch vorhanden ist:
eine Heiratsurkunde mit Geburtseintrag
- eine Sterbeurkunde, wenn der Ehepartner bereits verstorben ist
- das Scheidungsurteil bei Geschiedenen
- die Geburtsurkunde bei Ledigen
- Personalausweis
- Rentenanpassungsbescheid oder die Renten-NummerWerks-Renten-Nummer/ Unterlagen über Pensionen und/ oder betriebliche Altersversorgungen
- Krankenkassenscheckkarte
- Originale von Versicherungspolicen
- Mitgliedsbücher von Sterbekassen und Nachbarschaftshilfen
- Erwerbsurkunde der Grabstelle, wenn vorhanden
- beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden (z.B. der Heiratsurkunde) .